Über das Wochenende fand ich Zeit, ein wenig in diesem doch sehr interessanten Dokument zu blättern:
“Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrej Hunko u.a. und der Fraktion DIE LINKE. Sicherheit, Datenschutz und Uberwachung von Cloud-Daten BT-Drucksache 17/12259″
Das Dokument befindet sich hier zum Download.
Eine sehr interessante Information ist in Bezug auf Frage 22 zu finden:
22. Wie viele Rechtshilfeersuchen zur Sicherung oder Herausgabe von Cloud-Daten haben welche Bundesbehörden in den letzten zwei Jahren bei welchen Einrichtungen welcher Länder gestellt?
a) Wie viele Rechtshilfeersuchen zur Sicherung oder Herausgabe von CloudDaten haben welche Behörden welcher Länder in den letzten zwei Jahren bei welchen Bundesbehörden gestellt?
b) Wie wurden die Rechtshilfeersuchen jeweils beantwortet?
Als Antwort wurde dann folgendes Statement gegeben:
Zu22, a) und b)
Weder die Anzahl eingehender, noch ausgehender Rechtshilfeersuchen, bzw. die
Art der Beantwortung werden statistisch erfasst.
Sehr interessant – ich frage mich jetzt, warum dem wohl so ist? Man erhebt ja allerlei Dinge in unseren durchaus komplexen bürokratischen Strukturen – warum dann nicht solche interessanten Anfragen?













































